Dienstaufsichtsbeschwerde
  
    					
  
  
               - Dienstaufsichtsbeschwerde
 
               Dienst|auf|sichts|be|schwer|de, die (Rechtsspr.):
formlose Beschwerde bei der übergeordneten Behörde gegen einen Verwaltungsakt:
eine Flut von -n.
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 Dienst|aufsichtsbeschwerde,
  
 form-, frist-, kostenloser und außergerichtlicher 
Rechtsbehelf, der von 
jedermann gegen eine behördliche Maßnahme erhoben werden kann und mit dem auch das 
Verhalten eines Angehörigen des öffentlichen Dienstes gerügt werden kann; in der Regel bei der übergeordneten 
Behörde einzulegen. Eine Beschwerde, die die rechtliche und/oder fachliche Überprüfung einer behördlichen Maßnahme anregt, wird auch als 
Aufsichtsbeschwerde bezeichnet, im Unterschied zur Dienstaufsichtsbeschwerde, die das Verhalten eines Angehörigen des öffentlichen Dienstes rügt. Kraft des verfassungsrechtlichen Petitionsrechts ist die Behörde verpflichtet, sich mit der Dienstaufsichtsbeschwerde sachlich zu befassen und sie zu bescheiden; der Bescheid muss nicht begründet werden, muss aber 
erkennen lassen, in welcher Weise die Behörde tätig geworden ist. - Die Rechtslage in 
Österreich und der 
Schweiz ist ähnlich.
 
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 Dienst|auf|sichts|be|schwer|de, die (Rechtsspr.): formlose Beschwerde bei der übergeordneten Behörde gegen einen Verwaltungsakt: eine Flut von -n.
 
               
               
               Universal-Lexikon.
   2012.
 
 
 
  
  					
  
  					
  						
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