Dienstaufsichtsbeschwerde

Dienstaufsichtsbeschwerde
Dienst|auf|sichts|be|schwer|de, die (Rechtsspr.):
formlose Beschwerde bei der übergeordneten Behörde gegen einen Verwaltungsakt:
eine Flut von -n.

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Dienst|aufsichtsbeschwerde,
 
form-, frist-, kostenloser und außergerichtlicher Rechtsbehelf, der von jedermann gegen eine behördliche Maßnahme erhoben werden kann und mit dem auch das Verhalten eines Angehörigen des öffentlichen Dienstes gerügt werden kann; in der Regel bei der übergeordneten Behörde einzulegen. Eine Beschwerde, die die rechtliche und/oder fachliche Überprüfung einer behördlichen Maßnahme anregt, wird auch als Aufsichtsbeschwerde bezeichnet, im Unterschied zur Dienstaufsichtsbeschwerde, die das Verhalten eines Angehörigen des öffentlichen Dienstes rügt. Kraft des verfassungsrechtlichen Petitionsrechts ist die Behörde verpflichtet, sich mit der Dienstaufsichtsbeschwerde sachlich zu befassen und sie zu bescheiden; der Bescheid muss nicht begründet werden, muss aber erkennen lassen, in welcher Weise die Behörde tätig geworden ist. - Die Rechtslage in Österreich und der Schweiz ist ähnlich.

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Dienst|auf|sichts|be|schwer|de, die (Rechtsspr.): formlose Beschwerde bei der übergeordneten Behörde gegen einen Verwaltungsakt: eine Flut von -n.

Universal-Lexikon. 2012.

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